Der neue Auskunftsbescheid der Finanzmarktaufsicht
Seit können auf Antrag bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) verbindliche Rechtsauskünfte für die aufsichtsrechtliche Beurteilung von bestimmten Sachverhalten, beantragt werden. Die im Rahmen dieses sogenannten „Pre Clearing-Verfahrens“ ergehenden „Auskunftsbescheide“ sollen zur…