Arbeitsrecht: Dienstverhinderung aufgrund von Schnee, Eis und Frost
Kommen Dienstnehmer aufgrund von extremer Wetterbedingungen nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit, kann ein wichtiger Dienstverhinderungsgrund vorliegen. Die Regelung dafür findet sich in § 8 Abs 3 AngG für Angestellte…