Vertreter von Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31. Dezember aufgepasst: Um empfindlich hohe Zwangsstrafen zu vermeiden, sollten Sie auf die fristgerechte Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht bis 30. September 2018 achten. Offenlegungspflicht…
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