Mehr Flexibilität im Sozialversicherungsrecht für grenzüberschreitende Telearbeit
Die multilaterale Rahmenvereinbarung findet ausschließlich auf Arbeitnehmer Anwendung, die regelmäßig wiederkehrende Telearbeit im ausländischen Wohnortstaat auf unselbständiger Basis ausüben, solange das Ausmaß der Tätigkeit im Wohnortstaat weniger als 50 %…
Grenzüberschreitendes Home-Office
Eine COVID-19 bedingte, kurzfristige Homeoffice-Tätigkeit von Dienstnehmern im (ausländischen) Ansässigkeitsstaat außerhalb des (inländischen) Arbeitgeberstaates führt in der Regel nicht zur Begründung einer Betriebsstätte im Ansässigkeitsstaat des Dienstnehmers. (Bild: / Montage)…