Neue Aushilfenregelung bringt Lohnsteuer- und Lohnabgabenbefreiung
Einkünfte von Aushilfskräften aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis sind seit in bestimmten Fällen von der Lohnsteuer befreit. Beziehen Aushilfskräfte für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Grenze 2017: € 425,70 im Kalendermonat) Einkünfte, so…