„Steuerliches Wohlverhalten“ als Bedingung für COVID-19 Förderzusagen
Unternehmen, denen Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie gewährt werden, müssen sich für einen Zeitraum von fünf Jahren vor der Antragstellung bis zum Abschluss der Förderungsgewährung (Endabrechnung) steuerlich wohlverhalten haben.…