Mehr Flexibilität im Sozialversicherungsrecht für grenzüberschreitende Telearbeit
Die multilaterale Rahmenvereinbarung findet ausschließlich auf Arbeitnehmer Anwendung, die regelmäßig wiederkehrende Telearbeit im ausländischen Wohnortstaat auf unselbständiger Basis ausüben, solange das Ausmaß der Tätigkeit im Wohnortstaat weniger als 50 %…