STEUER

COVID-19: Fristen-Erleichterungen

Maßnahmen für Erleichterungen im Festsetzungs- und Rechtsmittelverfahren (Fristen): STEUERERKLÄRUNGSFRISTEN Jahressteuererklärungen Steuererklärungen (ESt, KöSt, USt und Feststellungserklärungen) sind grundsätzlich jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres (bei elektronischer Einreichung) einzureichen. Die…
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