COVID-19: Fristen-Erleichterungen
Maßnahmen für Erleichterungen im Festsetzungs- und Rechtsmittelverfahren (Fristen): STEUERERKLÄRUNGSFRISTEN Jahressteuererklärungen Steuererklärungen (ESt, KöSt, USt und Feststellungserklärungen) sind grundsätzlich jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres (bei elektronischer Einreichung) einzureichen. Die…
Verpflichtende elektronische Zustellung für Unternehmen
Im Zeitalter der Digitalisierung soll auch die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden (Verwaltungsbehörden und Gerichten) ausgebaut werden. War die elektronische Zustellung bisher die Ausnahme, soll sie künftig zur Regel…