Gegen Verstöße von Unternehmern gegen die auf Basis des COVID-19-Maßnahmengesetzes verordneten Maßnahmen können gesetzeskonform agierende Mitbewerber unter Umständen erfolgreich Unterlassung- und Schadenersatzansprüche nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984…
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