Umsatzsteuerbefreiung für Schutzmasken
Aufgrund der anhaltenden COVID-19 Krise gilt ab dem 25.1.2021 in bestimmten Bereichen wie zB in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Handel eine FFP2-Maskenpflicht. Zeitnah zu dieser Maßnahme wurde auch die Umsatzsteuerbefreiung für Schutzmasken wiedereingeführt. Bereits im letzten Jahr gab es aufgrund der COVID-19 Pandemie eine temporäre Steuerbefreiung für Schutzmasken, welche mit Ende Juli 2020 ausgelaufen ist. Der Nationalrat hat jedoch am 20.1.2021 wieder eine Umsatzsteuerbefreiung für Schutzmasken mit Wirkung ab dem 23.1.2021 bis zum 30.6.2021 beschlossen.
29.1.2021 / Autorin: Mag. (FH) Verena Gabler / Partner Deloitte Österreich / www.deloitte.at