Unternehmer dürfen ab 2017 den Gewinnfreibetrag in Fonds investieren
Die 2014 befristet eingeführte Beschränkung auf Wohnbauanleihen entfällt ab kommendem Jahr. Konkret kommen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 enden, wieder alle im Einkommensteuergesetz vorgesehenen Wertpapiere in Betracht. Das bezieht sich in erster Linie auf Anleihen von Staaten, Banken und Unternehmen und darüber hinaus auf bestimmte Investmentfonds.
Der Gewinnfreibetrag ist dem steuerbegünstigten 13. und 14. Gehalt der Arbeitnehmer gleichzusetzen und sorgt dafür, dass bis zu 13 Prozent des Jahresgewinns steuerfrei bleiben. Automatisch zur Anwendung kommt er bei einem Jahresgewinn bis zu 30.000 Euro. Besser verdienende Unternehmer können darüber hinaus den so genannten investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen, wenn sie im Gegenzug entweder Geld investieren oder Wertpapiere kaufen.
2014 hatte die Regierung im Zuge des Steuerpakets mit dem Abgabenänderungsgesetz dieses steuerbegünstigte Wertpapiersparen auf drei Jahre befristet eingeschränkt. Betroffen davon waren österreichweit rund 20.000 Unternehmer.
17.11.2016, Quelle: www.wko.at