Mit Anfang 2018 ist die tiefgreifendste US-Steuerreform seit mehr als 30 Jahren, der „Tax Cuts and Job Act“, in Kraft getreten. Ziel der US-Steuerreform ist es, Unternehmen und Bürger der Vereinigten Staaten innerhalb der nächsten zehn Jahre um mehrere Billionen US-Dollar zu entlasten. Dadurch soll der Wirtschaftsstandort USA international wettbewerbsfähiger und das Wirtschaftswachstum angekurbelt werden. Die Steuerreform hat jedoch nicht nur erhebliche Auswirkungen für US-Unternehmen, sie kann auch heimische Betriebe betreffen.

Maßnahmen wie die Absenkung der Körperschaftsteuer, Investitionsbegünstigungen oder die grundlegende Neugestaltung des internationalen Steuerrechts bringen für alle Unternehmen mit US-Bezug neue Regeln mit sich und werden vermutlich umfassende Änderungen der Konzernstrukturen auslösen.
Körperschaftssteuer.

Mit 1.1.2018 wird die Körperschaftsteuer in den USA signifikant gesenkt. Anstelle des bislang geltenden Steuersatzes von 35% greift seit Jahreswechsel ein KÖSt-Satz von 21% auf US-Bundesebene, der somit jetzt unter dem österreichischen Satz von 25% liegt. Manche US-Bundesstaaten erheben daneben eine zusätzliche Körperschaftsteuer.
Investitionen.

Auch die Abzugsfähigkeit von Investitionen wird den Unternehmen erleichtert. Prinzipiell werden Investitionen in Anlagevermögen über die Abschreibungsdauer verteilt abgesetzt. Laut dem Reformgesetz sind bestimmte Wirtschaftsgüter, die zwischen 27.9.2017 und 31.12.2022 angeschafft werden, sofort abzugsfähig. Für 2023 bis 2026 neu angeschaffte Güter wird die Abzugsfähigkeit dann stufenweise um jeweils 20% abgesenkt. Gerade für US-Tochtergesellschaften österreichischer Unternehmen ergeben sich somit wesentliche steuerliche Vorteile bei Investitionen und beim Ausbau der Aktivitäten in den USA.

Neues Konzept „Verrechnungspreissteuer“
Eine weitere Neuerung stellt die Einführung der „Verrechnungspreissteuer“ oder „Base Erosion Avoidance Tax“ (BEAT) dar. Neben der Berechnung der „regulären“ Steuerschuld muss eine US-Gesellschaft für ein nach dem 31.12.2017 beginnendes Wirtschaftsjahr eine Alternativrechnung erstellen, wenn sie Leistungen von ausländischen Konzerngesellschaften mit einer Beteiligungsquote von mindestens 25 % erhält. Im Rahmen der Alternativrechnung werden Zahlungen für immaterielle Leistungen wie Dienstleistungen, Lizenzen, Zinsen oder Abschreibungen auf erworbene Wirtschaftsgüter dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet.

Auf Basis des „modified taxable income (MTI)“ wird eine alternative Steuer mit folgenden Steuersätzen berechnet: 5% in 2018, 10% von 2019 bis 2025, 12,5% ab 2026 (höhere Sätze gelten für Banken). Auf Basis der Berechnung der regulären Steuer und der Alternativberechnung wird eine Mindeststeuer oder „base erosion minimum tax amount (BEMTA)“ ermittelt; hier wird der höhere ermittelte Steuerbetrag zu Grunde gelegt.

Voraussetzung dafür: Der Umsatz der US-Gesellschaft muss im Durchschnitt der letzten drei Jahre den Betrag von USD 500 Mio überschreiten. Die „schädlichen Aufwendungen“ oder „Base Erosion Payments (BEPs)“ müssen außerdem zumindest 3% (2% bei Banken) der Kosten der US-Gesellschaft betragen. Aufgrund der relativ hohen Umsatzschwelle wird dies vor allem österreichische Gesellschaften in größeren US-Konzernen betreffen. Manche US-Konzerne werden erwägen, ihre Finanzierungs- oder Lizenzierungsstrukturen neu zu ordnen und Funktionen aus niedrigbesteuerten Ländern in die USA zurückzuholen.

Neuregelung des Außensteuerrechts: Territorialitäts- statt Welteinkommensprinzip
Bisher galt bei in Tochtergesellschaften außerhalb der USA erwirtschafteten Gewinnen das Welteinkommensprinzip. Sie wurden bei „Import“ in die USA unter Anrechnung der ausländischen Steuer besteuert. Das Welteinkommensprinzip wurde nun aufgegeben und das Territorialitätsprinzip eingeführt. Danach werden lediglich im Inland erwirtschaftete Gewinne besteuert. Aus dem Ausland empfangene Dividenden bleiben hingegen steuerfrei, sofern eine Mindestbeteiligung von 10% gegeben ist. Dies kann dazu führen, dass viele US-Unternehmen künftig vermehrt Gewinnausschüttungen ihrer österreichischen Töchter veranlassen werden, was zu einem starken Abzug von Kapital aus Österreich führen kann.
Inwieweit die Neuregelung des US-Steuersystems im Einklang mit bestehenden internationalen Abkommen steht, wird derzeit analysiert. Österreichische Unternehmen mit US-Bezug sollten jedenfalls bereits jetzt mögliche Auswirkungen der Steuerreform und Gestaltungsmöglichkeiten prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden und steuerliche Vorteile, inbesondere bei Investitionen, optimal zu nutzen.

9.2.2018, Autor: Peter-Michael Grau / www.deloitte.at