„VAT in the Digital Age“
Ziel der Maßnahmen ist es, das System zu vereinfachen und zunehmend zu digitalisieren. Teil des Maßnahmenpakets ViDA ist die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungslegung.
In Österreich ist die E-Rechnung im öffentlichen Sektor (B2G) bereits weit verbreitet. Seit 2020 müssen öffentliche Auftraggeber Rechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten. Im B2B-Bereich ist die Nutzung der E-Rechnung hingegen noch freiwillig. Derzeit sind PDF-Rechnungen per E-Mail am weitesten verbreitet.
Die E-Rechnung im Business-to-Business (B2B) wird in Deutschland ab 1. Januar 2025 Pflicht. Das hat auch Auswirkungen auf österreichische Unternehmen.
Eine rechtliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung besteht, sobald eine „feste Niederlassung“ in Deutschland als Leistender oder Leistungsempfänger involviert ist (z.B. bei Konsignationslagern). Zudem sind unter Umständen Auswirkungen ohne rechtliche Verpflichtung zu erwarten. Effizienzvorteile der elektronischen Rechnung liegen überwiegend beim Rechnungsempfänger, der dadurch interne Prozesse digital und einheitlich „streamlinen“ kann. Rechnungsempfänger könnten daher „manuelle“ Eingangsprozesse vermeiden wollen und E-Rechnungen rasch bevorzugen. Es könnte also durchaus sein, dass selbst für in Deutschland nicht steuerbare Leistungen bei deutschen Rechnungsempfängern demnächst mit einem „Ersuchen um strukturierte elektronische Rechnung“ zu rechnen ist.
Bei uns ist das Thema der elektronische Rechnungsstellung schon viel diskutiert. Und es ist klar, dass österreichische Unternehmen in Zukunft die ViDA-Regeln einhalten werden müssen. In der EU sind derzeit vor allem zwei Modelle für die E-Rechnung mit Meldepflichten vorherrschend. In Italien müssen alle E-Rechnungen an eine zentrale CTC-Plattform (SdI-Sistema di Interscambio) übermittelt werden. In Frankreich gibt es wie in Deutschland einen dezentralen Austausch mit Validierung und Reporting über zertifizierte Dienstleister.
Welches Modell in Österreich zur Anwendung kommt, ist derzeit noch nicht endgültig entschieden.
23.9.2024, Quelle/Autor: Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, www.huebner.at