„KMU“ steht für „kleine und mittlere Unternehmen“ gemäß der Begriffsbestimmung im EU-Recht: Empfehlung 2003/361 der Kommission und http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE

Die für die Einstufung eines Unternehmens als KMU ausschlaggebenden Faktoren sind:

  1. Zahl der Mitarbeiter und
  2. entweder Umsatz oder Bilanzsumme.
Unternehmenskategorie Mitarbeiter Umsatz oder Bilanzsumme
Mittleres Unternehmen < 250 ≤ 50 Mio. EUR ≤ 43 Mio. EUR
Kleinunternehmen < 50 ≤ 10 Mio. EUR ≤ 10 Mio. EUR
Kleinstunternehmen < 10 ≤ 2 Mio. EUR ≤ 2 Mio. EUR

Diese Schwellenwerte gelten nur für die Zahlen einzelner Gesellschaften. Eine Firma, die Teil einer größeren Gruppe ist, muss ggf. Daten zur Mitarbeiterzahl, zum Umsatz und zur Bilanzsumme dieser Gruppe einbeziehen.

In der Empfehlung der EU werden die Kriterien dafür festgelegt, ob ein Unternehmen als Kleinstunternehmen oder kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bezeichnet wird. Die unterschiedlichen Kategorien, basierend auf seiner Mitarbeiterzahl, seines Umsatzes oder der Bilanzsumme, bestimmen seine Berechtigung für die Finanz- und Förderprogramme der EU und der Einzelstaaten. Die Definitionen sind seit dem 1. Januar 2005 gültig.

Definitionen:
Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz (der Geldbetrag, der in einem bestimmten Zeitraum eingenommen wurde) bzw. eine Jahresbilanz (eine Aufstellung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Unternehmens) von unter 2 Mio. EUR.
kleines Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanz von unter 10 Mio. EUR.
mittleres Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz von unter 50 Mio. EUR bzw. eine Jahresbilanz von unter 43 Mio. EUR.
KMU, welche die verschiedenen Kriterien erfüllen, können von folgenden Fördermaßnahmen profitieren:
• EU- und nationale Unternehmensförderprogramme, z. B. für die Finanzierung von Forschung, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, die gemäß der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfe ansonsten nicht bewilligt würden,
• geringere Anforderungen oder verringerte Kosten bei Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften.