… und die Lohnverrechnung korrekt war. (Symbolbild: pixabay.com)

Es ist März und Sie erhalten vom Finanzamt eine Nachforderung für Lohnabgaben aus Vorjahren. Oder eine Abgabenprüfung (GPLB) findet statt und in diesem Zuge wird eine solche Nachforderung an Sie gestellt. Ihre Lohnverrechnung ist in professionellen Händen. Wie ist das also möglich? Die Antwort ist in vielen Fällen: Abfuhrdifferenzen.

Die Lohnverrechnung führt jeden Monat die Abrechnungen Ihrer Mitarbeiter durch und ermittelt Nettogehälter sowie Abgaben. Wenn, auch bei fristgerechter Überweisung der monatlichen Abgaben die korrekte Kennzeichnung fehlt, dann ist die Folge eine „Gutschrift“ auf dem Finanzamtskonto, jedoch ohne Zuordnung und damit ohne Ausgleich der offenen Forderung. Insbesondere bei manuellen Überweisungen und Überweisungen aus dem Ausland ist dies oft der Fall. Wenn die falsche „Etikettierung“ auch in der Buchhaltung längere Zeit unentdeckt bleibt und erst die Übermittlung des Jahreslohnzettels (L16) Ende Februar des Folgejahres Fragenvorhalte und Nachforderungen auslöst, ist die Situation am Abgabenkonto meist schon sehr unübersichtlich und schwer nachzuvollziehen.

Wie Sie das Problem vermeiden
Lassen Sie Ihr Abgabenkonto unbedingt regelmäßig analysieren und Ihre Lohnabgaben laufend überwachen. So vermeiden Sie im strengsten Fall auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen.

3.3.2025: Autor/Quelle: Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, www.huebner.at