Wiedereingliederungsteilzeitgesetz: Besserer Arbeitseinstieg nach langem Krankenstand ab Juli 2017
Ziel des Wiedereingliederungsteilzeitgesetzes: Längerer Verbleib von Arbeitnehmern im Erwerbsleben
Wiedereingliederungsteilzeitgesetz / Arbeitsrecht. Der Nationalrat hat am 15.12.2016 ein Gesetz zum besseren Arbeitseinstieg nach langem Krankenstand beschlossen. Er hat damit einen Sozialpartnervorschlag umgesetzt, der die Rückkehr schwer erkrankter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Job erleichtert.
Ab 1. Juli 2017 wird es möglich, nach langen Krankenständen schrittweise wieder in den Beruf einzusteigen. Das Modell ist für beide Seiten freiwillig, die wöchentliche Normalarbeitszeit darf für die Dauer von maximal sechs Monaten um höchstens 50 Prozent und mindestens 25 Prozent reduziert werden. Der Dienstnehmer erhält für den Wiedereingliederungszeitraum neben dem aliquoten Entgelt und den aliquoten Lohnnebenkosten vom Dienstgeber ein Wiedereingliederungsgeld (~ aliquotes Krankengeld) von der GKK. Dienstnehmer verlieren so nicht den Anschluss im Berufsleben, Dienstgeber erhalten sich wichtige Fachkräfte und das Sozialsystem wird durch geringere Kosten für Krankenstände entlastet.
Voraussetzungen für die Wiedereingliederungsteilzeit sind:
– ein mindestens sechswöchiger Krankenstand
– die Bestätigung der Arbeitsfähigkeit im Rahmen der Wiedereingliederung
– die Erstellung eines Wiedereingliederungsplans und
– die Beratung durch Arbeitsmediziner/arbeitsmedizinischen Dienst oder fit2work
Halber Pensionsbeitragssatz: Anreiz für längeres Arbeiten
Durch die Halbierung des Beitragssatzes in der Pensionsversicherung wird ein Anreiz für Versicherte geschaffen, länger im Erwerbsleben zu bleiben. Menschen mit einem Anspruch auf Alterspension müssen künftig nur den halben Pensionsbeitragssatz zahlen, wenn sie sich bei Erreichen des Regelpensionsalters dafür entscheiden, weiterzuarbeiten und die Pension nicht gleich zu beziehen. Dieser Anreiz ist ein Schritt in die richtige Richtung und stellt motivierte Versicherte finanziell besser als bisher.
22. Dezember 2016, Quelle: www.wko.at
Bundesgesetz: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_01440/index.shtml
Das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz u.a. geändert werden (Wiedereingliederungsteilzeitgesetz), wurde am 18. Jänner 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 30/2017 veröffentlicht.
Ziel: Längerer Verbleib von Arbeitnehmern im Erwerbsleben
Zu den Maßnahmen, um das Ziel der langfristigen Sicherung des gesetzlichen Pensionssystems durch Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und der Beschäftigungsquote Älterer zu erreichen, zählt auch die Normierung der „Wiedereingliederung nach langem Krankenstand“, die in das Regierungsprogramm Eingang fand. Für Menschen, die in Beschäftigung stehen und ernsthaft für längere Zeit physisch oder psychisch erkrankt sind, soll ein arbeits- und sozialversicherungsrechtliches Modell normiert werden, das es ihnen ermöglicht, schrittweise in den Arbeitsprozess zurück zu kehren. Die dadurch ermöglichte nachhaltige Festigung und Erhöhung der Arbeitsfähigkeit mit dem Ziel des längeren Verbleibs im Arbeitsleben und der sanften Reintegration in den Arbeitsmarkt bewirkt eine win-win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Inhalt:
– Schaffung von Regelungen über die Möglichkeit der Vereinbarung einer Wiedereingliederungsteilzeit
– Schaffung einer finanziellen Absicherung durch das Wiedereingliederungsgeld
Inkrafttreten überwiegend 1. Juli 2017