Die EU haben mit Japan ein Wirtschaftspartnerschafts- bzw. Freihandelsabkommen („JEEPA“ – Japan-EU Economic Partnership Agreement) abgeschlossen, dessen Inkrafttreten am 1. Februar 2019 unmittelbar bevorsteht.

In der in Kürze entstehenden weltgrößten Freihandelszone (über 600 Millionen Einwohner, ca. ein Drittel des globalen BIP) wird der Großteil der Zölle, die bisher für den Warenverkehr zwischen der EU und Japan eingehoben wurden, sofort mit Inkrafttreten von JEEPA entfallen. Die verbleibenden Zölle werden mittelfristig über einen Zeitraum von (maximal) 15 Jahren schrittweise abgebaut, bis 99% der Zölle entfallen sind.

Konkret profitieren auf EU-Seite insbesondere die folgenden Branchen von der Abschaffung von Zöllen durch JEEPA:
• Lebensmittelindustrie: diverse Käsesorten (derzeit Zölle von ca. 30%);
• Wein (derzeit Zölle von ca. 15%);
• Kleidungs- und Textilindustrie;
• Kosmetikindustrie;
• Chemieindustrie.

Zusätzlich wird es EU-Unternehmen erleichtert, Rind- und Schweinefleisch nach Japan zu exportieren. Auf Seiten Japans ist vor allem die Automobilbranche als Profiteur von JEEPA zu nennen, da die EU derzeit Zölle von 10% bis 22% für Personen- bzw. Nutzfahrzeuge aus japanischer Fertigung erhebt.

Darüber hinaus werden auch beidseitig geographische Angaben (z.B. im Bereich Lebensmittel) geschützt, Standards für Arbeitnehmer- und Umweltschutz etabliert und der Zugang zu diversen Märkten (z.B. Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Verkehr) geöffnet und erleichtert.

Handlungsempfehlung
Sofern Ihr Unternehmen in den Außenhandel mit Japan involviert ist, empfehlen wir Ihnen – soweit noch nicht erfolgt – zu überprüfen, ob sich durch JEEPA Vorteile für Sie ergeben könnten. Gegebenenfalls eröffnet JEEPA auch die Möglichkeit für einen wirtschaftlich sinnvollen Einstieg in den japanischen Markt. Sollten die von Ihnen gehandelten Waren bereits in der Vergangenheit zollfrei gewesen sein, bietet sich aus aktuellem Anlass ein Review in diesem Zusammenhang an.

24.1.2019, Autor: René Adam / www.pwc.at